Geschäftsbedingungen
1. Mit der Buchung einer Ballonfahrt, welche schriftlich, mündlich oder online erfolgen kann, kommt ein Beförderungsvertrag auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
2. Vertragsinhalt ist die einmalige Beförderung mit einem Heißluftballon mit einer Fahrtdauer von ca. 1- 1,5 Stunden und
einer Gesamtdauer von ca. 4 bis 5 Stunden, bei Fahrtantritt ist das gültige Ticket dem Piloten auszuhändigen.
3. Die Tickets (bzw. Gutscheine / Fahrscheine) sind nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen, in jedem Fall aber vor der
Ballonfahrt,
zu bezahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt Ballonreisen Schäfer Eigentümer der Tickets, eine spätere Umschreibung des Tickets (z.B. Namensänderung) ist gegen Gebühr möglich.
4. Die Mitnahme von Passagieren ist beschränkt bis zu einem Gewicht von 120 kg. Die Mitnahme von Personen über
80 Jahre ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme
(insbesondere Probleme des Bewegungsapparates) sind uns vor Vertragsabschluß mitzuteilen. Fahrgäste mit künstlichen Gelenken halten vor Fahrtantritt in jedem Fall Rücksprache mit ihrem Arzt. Von Ballonfahrten während einer
Schwangerschaft raten wir grundsätzlich ab. Falsche Angaben bei der Buchung bzgl.
der körperlichen Verfassung des Fahrgastes (z.B. Gewicht)
können am Startplatz zum Fahrtausschluss ohne Anspruch auf Kostenerstattung führen.
5. Eine Stornierung innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Buchung ist kostenfrei. Eine Stornierung innerhalb von 84 Tagen
(3 Monate) ist ausschließlich durch den Buchenden unter Rücksendung aller Unterlagen in Schriftform möglich. Die
Stornogebühr beträgt 30 % des Ticketpreises.
6. Nach Erhalt des Tickets setzt sich der Fahrgast ausschließlich telefonisch mit uns in Verbindung, um mit uns einen
Starttermin zu vereinbaren (bitte Buchungsnummer angeben). Am Starttag werden wir Sie zur vereinbarten Zeit entweder
telefonisch oder per SMS informieren, ob ein Start witterungsbedingt möglich ist. Sollten wir uns nicht bei Ihnen melden, so
rufen Sie uns bitte unter unserer Büronummer zurück. Bei einer Fahrtabsage setzen Sie sich bitte wieder mit uns zur
Neuterminierung in Verbindung. Ballonfahren ist eine Natursportart und sehr wetterabhängig, eine Fahrtabsage ist daher
keine Seltenheit. Im Interesse einer sicheren Fahrtdurchführung bitten wir um Verständis, dass ausschließlich der Pilot die
Startentscheidung treffen kann. Schadensansprüche für witterungsbedingte oder technische Startabsagen sind
ausgeschlossen. In Ausnahmefällen kann für die Fahrtdurchführung ein anderes genehmigtes Luftfahrtunternehmen
eingesetzt werden, die Haftung übernimmt dann das eingesetzte Luftfahrtunternehmen.
7. Sollten Sie zum vereinbarten Termin verhindert sein, benachrichtigen Sie uns bitte mindestens 4 Tage vorher. Andernfalls
sind Sie verpflichtet, eine Ersatzperson zu stellen, ansonsten verfällt Ihr gebuchtes Ticket. Auch bei Nichterscheinen des
Passagiers trotz Startzusage verliert das Ticket seine Gültigkeit.
8. Unabhängig von der Anzahl der Terminvereinbarungen (fristgemäße Terminabsagen des Passagiers bzw.
witterungsbedingte Absagen des Piloten) haben die Tickets eine Gültigkeit von 3 Jahren (36 Monate).
9. Kleiden Sie sich bitte so, als wollten Sie zur gleichen Zeit eine Wanderung unternehmen. Es ist im Ballonkorb nicht kälte als
am Boden. Unbedingt erforderlich sind flache Schuhe (bitte keine Absatzschuhe!), besser noch Schuhe die das Fußgelenk
schützen (z.B. Wanderschuhe).
10. Filmen und Fotografieren ist erlaubt. Eine Haftung für optische Geräte (Brillen, Kameras) und Gepäck besteht nicht. Die
Mitnahme von großen Gepäckstücken (z.B.Rucksack) ist nicht möglich. Der Fahrgast ist dafür verantwortlich, dass weitere
Fahrgäste durch sein Gepäck, Foto- oder Filmgeräte nicht zu Schaden kommen.
11. Bei den Startvorbereitungen, beim Start, während der Fahrt und bei der Landung sind alle Anweisungen des Piloten zu
befolgen. Das Ein- und Aussteigen in und aus dem Ballonkorb erfolgt ausschließlich nach Aufforderung des Piloten.
Fahrgäste die gegen die Anweisungen des Piloten verstoßen bzw. Fahrgäste die offensichtlich unter Alkohol- oder
Drogeneinfluß stehen oder anderweitig physisch oder psychisch für eine Ballonfahrt nicht geeignet erscheinen, können
vom verantwortlichen Piloten ohne Erstattung des Fahrpreises von der Ballonfahrt ausgeschlossen werden.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Marbach am Neckar.
13. Sollten einzelne Punkte dieser AGB ungültig sein oder werden, bleiben alle übrigen Punkte davon unberührt.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß und eine Ballonfahrt voller Eindrücke!
Ihr Team von Neckartal-Ballooning.